
Ob Sie Rat brauchen, weil Kunden nicht zahlen wollen oder auf der Suche sind nach den aktuellsten Infos, die Handwerksmeistern das Leben leichter machen – auf dieser Seite sind Sie richtig.
Gutes Geld für gute Arbeit - für Handwerksbetriebe wird der Wunsch immer häufiger zum Albtraum. Die Zahlungsmoral der Kunden sinkt. Oft vergehen Monate, bis Aussenstände beglichen werden. Für immer mehr Betriebe bedeuten die säumigen Zahler den geraden Weg in die Insolvenz - nicht selten trotz guter Auftragslage. Bei den Innungen und den Rechtsberatungen der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz gibt's Rat auf die entscheidende Frage: Wie komme ich an mein Geld? Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zusammen gefasst.
Geschäftsbriefe: Vollständige Adresse angeben!
Einzelunternehmen und Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf Geschäftsbriefen ab sofort eine "ladungsfähige" Anschrift angeben, zu der neben dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auch die Straße, Hausnummer, Postleitzahl und der Ort des Absenders gehören. Vor Einführung dieser neuen Regelung mussten so genannte Kleingewerbetreibende auf diesen Briefen lediglich ihren Namen und eine Postfachadresse angeben.
Nähere Informationen beim Rechtsdezernat der HwK Koblenz
Telefon 0261/398-202, E-Mail: recht(at)hwk-koblenz.de
Technologieberatung der HwK Koblenz informiert
Topideen von Unternehmen der Energie und IKT-Branche und des Maschinen- und Gerätebaus, Energie noch effizienter zu erzeugen und zu nutzen, werden jetzt im Technologiewettbewerb „E-Energy: IKT-basiertes Energiesystem der Zukunft“ besonders gefördert. Er wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestartet. Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die E-Enerergy-Modellregionen mit praxisnahen Beispiellösungen schaffen. Drei bis fünf der besten Ideen werden über einen Zeitraum von vier Jahren mit 40 Mio. Euro gefördert. Die Technologieberatung der HwK Koblenz berät Unternehmen im Zusammenhang mit technologischen Fragen, analysiert und formuliert Entwicklungsvorhaben, arbeitet mit regionalen und überregionalen Forschungs- und Entwicklungsinstituten zusammen und vermittelt Diplom- und Studienarbeiten. Zu den Aufgaben der Technologieberatung gehört auch die Organisation und Durchführung von Infoveranstaltungen zum Themenbereich des Innovations- und Technologietransfers.
Informationen zum Wettbewerb bei der Handwerkskammer Koblenz,
Telefon 0261/398-571, Telefax 0261/398-894, metz(at)hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de
"Das Bewusstsein für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist erfreulicherweise deutlich gestiegen", so Malu Dreyer, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Sie verwies auf die von ihr gestartete Initiative "Viva Familia", aber auch auf Maßnahmen des Bildungsministeriums im Bereich der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen, die einen wesentlichen Beitrag leisteten, Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Bislang umgesetzte familiengerechte Maßnahmen, wie das von der gemeinnützigen Hertiestiftung durchgeführte und vom Land geförderte Audit "Beruf und Familie" belegten außerdem, dass eine familienbewusste Personalpolitik die Attraktivität eines Betriebes in der Außenwahrnehmung deutlich steigere und Fluktuation und Fehlzeiten bei den Beschäftigten zurückgingen. Die Landesregierung übernehme bei kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten die Hälfte der Kosten der Auditierung, bei Betrieben mit weniger als 25 Mitarbeitern würden sogar die vollen Kosten getragen.
siehe auch: www.hwk-koblenz.de
Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften wird unberechtigt unterstellt
Die Handwerkskammer Koblenz weist darauf hin, dass ein „Verein für Datenschutzkontrolle e.V.“ bereits Handwerksbetriebe angeschrieben hat mit der Aufforderung, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen sowie einen Kostenersatz von mehr als 217,51 Euro zu leisten.
Laut Bundesdatenschutzgesetz (§ 4 f) ist jeder Betrieb, in dem mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Wer gegen diese Pflicht verstößt, kann aber lediglich ordnungsrechtlich mit einem Bußgeld belangt werden. Die Abmahnschreiben des „Vereins für Datenschutzkontrolle“ gelten deshalb als „Recht missbräuchliche Serienabmahnung“ und sind inhaltlich unbegründet.
Die HwK-Juristen raten allen betroffenen Handwerksbetrieben, weder die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben noch den angeforderten Kostenersatz zu überweisen. Die Abmahnschreiben sollten unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtslage mit folgender Mustererklärung beantwortet werden: „Ihre Abmahnung vom [Datum] ist unbegründet. § 4 Bundesdatenschutzgesetz ist keine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ihr Schreiben betrachte ich daher als gegenstandslos. Daneben habe ich Ihr Schreiben in der Zwischenzeit an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., Bad Homburg, weitergeleitet.“
Informationen und Beratung für Handwerksbetriebe im HwK-Rechtsdezernat,
Telefon 0261/ 398-202, Telefax 0261/ 398-983, recht(at)hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de
Handwerker, die Teile ihrer geschäftlichen Korrespondenz per E-Mail abwickeln, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtslage beachten. Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister vom 10. November 2006 stellt seit Jahresbeginn neue formale Anforderungen für Geschäftsbriefe auf.
Informationen, die Kaufleute bereits seit dem 1. Juli 1998 bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten, müssen nunmehr in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, folglich auch bei E-Mails. Diese neuen Vorschriften gelten aber nur für Kapitalgesellschaften (GmbH und Aktiengesellschaften), im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) sowie eingetragene Einzelunternehmer (e. K.).
Bei ihnen müssen geschäftliche E-Mails zukünftig folgende Angaben enthalten:
Diese Pflichten gelten nicht für Einzelunternehmer bzw. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind (und zu denen ein Großteil der Handwerksbetriebe gehört).
Betroffen sind lediglich E-Mails und postalische Schreiben, in denen es beispielsweise um Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine, Reklamationen, Gutschriften oder ähnliche Transaktionen geht. Die HwK-Juristen raten den betroffenen Handwerksbetrieben, die jetzt gesetzlich vorgeschriebenen mitzuteilenden Angaben in bereits bestehende E-Mail-Signaturen zu integrieren.
Informationen und Beratung für Handwerksbetriebe im HwK-Rechtsdezernat, Telefon 0261/ 398-202, Telefax 0261/ 398-983, recht(at)hwk-koblenz.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert ab 1. Juni 2007 die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland.
Bezuschusst werden Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen auf ausgewählten Leitmessen in internationaler Bedeutung in Deutschland. Förderfähig sind die auf die Ausstellungsfläche bezogenen Kosten für Standmiete und Standbau, multipliziert mit dem Faktor 1,15 für die zusätzlich benötigte Gemeinschaftsfläche. Von diesen förderfähigen Kosten werden 80% bis zu einer Gesamtsumme von maximal 7.500 EUR pro Aussteller und Messe bezuschusst.
Förderfähig sind rechtlich selbständige junge innovative Unternehmen, die neu entwickelte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten. Die Unternehmen müssen jünger als 10 Jahre sein und EU-Definition für eine kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz/-bilanzsumme) erfüllen.
Interessierte Unternehmen müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe anmelden. Die Liste der relevanten Messen sowie Antragsunterlagen sind unter www.bafa.de im Bereich "Wirtschaftsförderung" zu finden.
Das Bundesbildungsministerium (BMBF) möchte die Kompetenz in der Forschung und Entwicklung innovativer biomedizinischer Technologien fördern. Gefördert werden sollen Forschungsverbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft in den Bereichen Mobilität und motorische, sensorische, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie kontrollierbare vegetative Funktionen. Themenfelder hierzu sind die Neuroprothetik und assistive und restaurative Systeme. Als Förderung können nichtrückzahlbare Zuschüsse für einen Zeitraum bis zu 3 Jahre gewährt werden, die bis zu 100% der Projektkosten decken. Mit der Abwicklung der Förderung ist der "Projektträger im DLR - Gesundheitsforschung" in Bonn (Tel.: 0228/3821-210; www.pt-dlr.de) beauftragt, der auch weitere
Handwerksmeister haben immer wieder gute Idee und entwickeln innovative Produkte oder Fertigungsverfahren. Damit die Idee auch immer Erfinder zugte kommt, sollte sie geschützt werden. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die KMU-Patentaktion "INSTI" ins Leben gerufen. Ziel der Aktion "Innovationsstimmulierung der Deutschen Wirtschaft" ist, bei kleinen und mittleren Unternehmen für Innovationsmanagement zu werben und sie bei der Patentanmeldung auch finanziell zu unterstützen. Die Aktion wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die noch kein Patent angemeldet haben oder deren Beantragung fünf Jahre zurück liegt. Die Förderquote beträgt 50% der Kosten und kann bis zu 8.000 € betragen.
Weitere Informationen unter www.insti.de
oder bei der Handwerkskammer Koblenz unter Telefon 0261/398-571.
Am Finanzamt kommt kein Unternehmer vorbei, aber nur die wenigsten empfinden die Zusammenarbeit als Chance und Hilfestellung für den eigenen Betrieb. Um Hemmschwellen weiter abzubauen, haben Staatsminister Gernot Mittler auf der Seite des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums sowie Präsident Karl-Heinz Scherhag und Hauptgeschäftsführer Dr. h.c. mult. Karl-Jürgen Wilbert aufseiten der Handwerkskammer Koblenz eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern und der Kammer vereinbart.
Bereits seit 1999 bietet das Finanzministerium des Landes einen besonderen Existenzgründerservice in den Finanzämtern an. Insbesondere jungen Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, bieten sie damit Informationen und Unterstützung in allen unternehmerischen Fragen rund um die Einkünfte, Aus- und Abgaben an. Parallel dazu steht Existenzgründern im Handwerk das umfassende Beratungs- und Dienstleistungsangebot ihrer Handwerkskammer offen.
Um dieses Angebot auf eine breitere Basis zu stellen, bieten künftig die HwK-Berater gemeinsam mit den Experten der Finanzämter gemeinsame Sprechtage in den Einrichtungen der HwK Koblenz an den verschiedenen Standorten im Kammerbezirk an. Bewusst geht man dabei in die Fläche, um kurze Wege und eine schnelle Terminvereinbarung zu ermöglichen.
In der Vernetzung der Informations- und Beratungsangebote der Finanzämter im Land mit denen der HwK Koblenz sehen Mittler, Scherhag und Wilbert einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Transparenz in den erforderlichen Verwaltungsabläufen und damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des einzelnen Betriebes. „Mehr Sicherheit im Umgang mit den Finanzämtern bedeutet mehr Zeit für die betrieblichen Belange und weniger Ärger“, sind sich die Repräsentanten aus Landespolitik und handwerklicher Selbstverwaltung einig.
Informationen und Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen bei der HwK-Betriebsberatung,
Telefon: 0261/398-251, Fax: -994, E-Mail: beratung(at)hwk-koblenz.de
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ab Jahresbeginn ist beschlossene Sache. Inhalt der Vereinbarung, um die es innerhalb der Regierung langes Tauziehen gab, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerkosten. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können private Haushalte Arbeitskosten von Handwerkern bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro im Jahr zu einem Fünftel von der Steuerschuld abziehen. Maximal sind das 600 Euro. Dabei können Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Das Steuermodell gilt für Eigentümer von Immobilien wie auch Mieter und kann für Arbeiten an Wohnungen, Häusern und Grundstücken angewandt werden. HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag nennt die aktuelle Entwicklung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. "Es muss ein Signal von der Bundesregierung ausgehen, dass die Leute investieren und nicht weiter zögern. Handwerker und Kunden haben auf diese Zusage gewartet." Mit Blick auf die Auftragslage in den Handwerken, die von der Neuregelung profitieren, geht Scherhag von einer breiten und langfristigen Wirkung aus. "Wir haben in Deutschland 40 Millionen Haushalte. Wenn davon nur eine Million ihre Aufträge an einen Handwerker vergeben, wäre das ein kräftiger Konjunkturschub. 3000 Euro - das sind rund 80 Arbeitsstunden für einen Betrieb."
Weitere Infos unter presse(at)hwk-koblenz.de
Antworten auf alle Fragen rund um das Thema innovative Arbeitszeitmodelle findet man jetzt auf der Internetplattform www.zeitzeichen-rlp.de. Fragen zu Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Teilzeit, Telearbeitsplätzen, Elternzeit oder Kinderbetreuung, Hilfe bei der Versorgung älterer Angehöriger beantwortet die im Auftrag des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend eingerichtete Informationsstelle ZeitZeichen. Das Spektrum reicht vom Überblick möglicher Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen bis hin zu Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Musterformulare und -anträge, Checklisten, praxisorientierte Leitfäden und Online-Tools sowie relevante Gesetzestexte informieren umfangreich mittelständische Unternehmen wie auch Arbeitnehmer. Gibt es Kennzahlen zu Kosten-Nutzeneffekten familienfreundlicher Angebote für Mitarbeiter? Gibt es Möglichkeiten der Förderung für mittelständische Unternehmen in Rheinland-Pfalz? Die eingerichtete "ZeitZeichen Infoline" unter 0651/9664422 steht für telefonische Anfragen oder im Internet unter www.zeitzeichen-rlp.de zur Verfügung. Weitere Infos unter beratung(at)hwk-koblenz.de
Innovationsförderung ist ein wesentliches Element zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks. Wird dies mit Förderverfahren, die auf die spezifische Situtation und Struktur von Handwerksbetrieben zugeschnitten sind, betrieben, so kann ein deutlicher und nachhaltiger Wettbewerbsvorteil erzielt werden.
Das itb - Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e.V. hat eine kurz gefasste Übersicht von Praxisbeispielen vorbildlicher Innovationen in Handwerksbetrieben erstellt. Diese Übersicht ist kostenlos als pdf-Datei im Internet unter www.itb.de oder www.dienstleistungsexporte.de, jeweils unter der Rubrik Veröffentlichungen verfügbar.
Hier sind auch weitere Informationen zu Voraussetzungen und notwendigen Schritten auf dem Weg zu erfolgreichen Innovationen in Handwerksbetrieben zu finden.
Handwerksbetriebe beklagen immer häufiger eine Verschlechterung der Zahlungsmoral und einen steigenden Anteil von Forderungsausfällen gegenüber ihren Kunden - was die ohnehin in vielen Unternehmen dünne Eigenkapitaldecke zusätzlich belastet. Das macht eine Sonderumfrage deutlich, an der sich die Handwerkskammer Koblenz für den Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) beteiligt hat.
Die finanzielle Lage des Handwerks bleibt weiterhin angespannt. Knapp die Hälfte der befragten Handwerksbetriebe geben an, dass sich das Zahlungsverhalten ihrer Kunden in den vergangenen fünf Jahren verschlechtert hat. Lediglich ein Prozent stellt eine Verbesserung fest. Probleme bei öffentlichen Auftraggebern geben 44 Prozent an, bei privaten Kunden sind es 46 Prozent.
Jeden vierten Handwerksbetrieb zwingt der verzögerte Zahlungseingang zur Aufnahme von Überbrückungskrediten. Ebenfalls ein Viertel der Befragten gibt an, dass sie Investitionen aufgrund einer angespannten Finanzlage verschoben haben. Immerhin 17 Prozent sehen die Existenz ihres Betriebes gefährdet, 11 Prozent reagieren mit Personalabbau. Allerdings mahnt nicht einmal jeder zweite befragte Handwerker (43 %) die Schuldner kurzfristig, d.h. bis 14 Tage nach Fälligkeit; 45 Prozent mahnen später, zwölf Prozent überhaupt nicht. Ähnlich sieht es bei der Einleitung rechtlicher Schritte gegen Zahlungsverzögerungen und -ausfälle aus, mit 45 Prozent macht nur knapp die Hälfte davon Gebrauch.
Im Rahmen ihres umfangreichen und kostenlosen Beratungsangebots unterstützen betriebswirtschaftliche und juristische Berater der HwK Koblenz ihre Mitgliedsbetriebe auch in diesen Zahlungsfragen. Sie erhalten hier Informationen zum Mahn- und Klageverfahren sowie zum Umgang mit Schuldnern. Informationen und Terminvereinbarung bei der HwK-Betriebsberatung, Tel.: 0261/ 398-251, Fax: -994, E-Mail: beratung(at)hwk-koblenz.de
Sie möchten Arbeiten innerhalb der Europäischen Union oder weltweit ausführen? Planen Sie Ihr Auslandsgeschäft rechtzeitig und unterschätzen Sie den Zeitfaktor nicht! Die Exportberatung der HwK Koblenz hilft Ihnen bei Fragen rund um das Auslandsgeschäft: Grundlegende Leitfäden, Angaben zur Erstellung internationaler Angebote, Länderinformationen für grenzüberschreitende oder internationale Tätigkeiten, Zollübersichten, Auskünfte zu finanzieller Abwicklung oder Risikoabsicherung hält die Exportberatung für Sie bereit. Zwar ermöglicht die Europäische Union den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen, dennoch sind Vorschriften zu beachten und eine Vielzahl von Anträgen einzureichen, wenn man auf Baustellen im Nachbarland tätig wird. In ! Luxemburg ist derzeit mit einer Wartefrist von drei Monaten zu rechnen, bis die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Daher ist es wichtig, das Auslandsgeschäft frühzeitig zu planen, um die Vorhaben nicht zu gefährden. Information: export(at)hwk-koblenz.de
Die Betriebsberatung der HwK Koblenz informiert ihre Mitgliedsbetriebe über eine alternative Finanzierung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz (MBG). Die MBG stellt Betrieben bei geplanten Investitionen Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen zur Verfügung. Die Beteiligung trägt insgesamt zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der antragsstellenden Unternehmen bei und kann sich positiv beim Rating auswirken. Das Beteiligungsentgelt beträgt fest 5,75 Prozent. Das gewinnabhängige Entgelt ist variabel ab 2,2 Prozent und das Garantieentgelt liegt bei 1,05 Prozent. Wie die HwK-Betriebsberatung betont, beträgt das feste Beteiligungsentgelt für Unternehmer, die sich bis Ende 2004 für das Programm der MBG Eigenkapitalinitiative entscheiden, innerhalb der ersten fünf Jahre nur 4,5 Prozent. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 50.000 und 500.000 Euro. Existenzgründern stehen bis zu 250.000 Euro, bei Innovationsvorhaben bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital. Voraussetzung einer Beteiligung ist, dass Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel in mindestens gleicher Höhe im Unternehmen vorhanden sind. Zudem sollte ein Erfolg versprechendes Konzept vorgelegt werden. Der Antrag kann direkt bei der ISB gestellt werden.
Informationen: beratung(at)hwk-koblenz.de
Im Rahmen der Konjunkturumfrage für den Herbst 2004 hat die Handwerkskammer Koblenz an einer Sonderumfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) teilgenommen, in der es um die Kreditvergabepraxis der Banken an Handwerksbetriebe ging. Vor dem Hintergrund, dass die Banken durch Niveau und Struktur ihrer Kreditvergabe die Entwicklungsmöglichkeiten des Handwerks erheblich mitbestimmen, wurden die Erfahrungen der Betriebe mit den Kreditinstituten sowie konkrete Probleme der Kreditversorgung erfragt. Ergebnis: Zwei Drittel der Unternehmen sind zufrieden mit ihrer Hausbank.
Die Bankverbindungen der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Koblenz konzentrieren sich auf die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Privatbanken spielen hier nur eine untergeordnete Rolle. 76% der Befragten haben ein Geschäftskonto bei einer Sparkasse, 63% bei einer Genossenschaftsbank. Aus den Zahlen resultiert auch, dass eine doppelte Kontoführung bei beiden Banken nicht ungewöhnlich ist. Die Zufriedenheit der Handwerker mit ihren Hausbanken stellt sich in beiden Bankengruppen ähnlich dar. 67% der Handwerker äußern sich positiv über die Geschäftsbeziehung mit ihrer Sparkasse, bei den Genossenschaftsbanken sind es 63%. Negativ beurteilen jeweils 10% der Betriebe ihr Verhältnis zur Sparkasse oder Genossenschaftsbank.
Bei der Betreuungsqualität und Informationspolitik schneiden die Genossenschaftsbanken etwas besser ab als ihre Kollegen von der Sparkasse. Während bei den Genossenschaftsbanken 81% der Betriebe die Aussagen ihrer Bank als verlässlich einstufen, sind es bei den Sparkassen 74%. 35% der Sparkassenkunden erhalten Informationen über ihr Ratingergebnis sowie entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten, die Kunden der Genossenschaftsbanken werden zu 48% darüber informiert. Zurückhaltender sind die Sparkassen auch bei öffentlichen Förderkrediten. Nur 20% der befragten Sparkassenkunden geben an, dass der Betreuer von sich aus über die öffentlichen Förderprogramme informiert hat. Bei Betrieben, die eine Genossenschaftsbank als Hausbank haben, sind es 28% der Befragten. Offensiver verhalten sich die Genossenschaftsbanken ebenfalls, wenn es darum geht, den Kunden die Entscheidungsgründe z.B. für die Ablehnung eines Kredits zu erläutern. Hier geben 66% der Handwerksbetriebe an, dass man ihnen die Gründe für die Kreditentscheidung mitgeteilt hat, bei den Sparkassen sind es nur 52%.
Ein weiterer Schwerpunkt der Umfrage war die Kreditvergabepraxis der Banken. Hier wurde deutlich, dass die befragten Betriebe nur geringe Probleme bei der Gewährung von Kontokorrentkrediten, Hausbankdarlehen oder Gewährleistungsbürgschaften hatten. In der überwiegenden Zahl der Fälle (ca. 80%) fiel die Entscheidung der Bank positiv aus. Schwieriger gestalteten sich die Verhandlungen, wenn es um öffentliche Finanzierungshilfen, Bürgschaften einer Bürgschaftsbank oder Umschuldungen ging. Öffentliche Förderkredite wurden in 60% der Fälle gewährt, Umschuldungen und Bürgschaftsanträge zu 65% positiv entschieden. Noch zurückhaltender zeigten sich die Kreditinstitute bei der Gewährung von Liquiditätshilfe- und Überbrückungskrediten. Hier wurden die beantragten Mittel nur bei 39% der befragten Handwerksbetriebe gewährt. Als Gründe für die Ablehnung von Kreditanträgen wurden an erster Stelle unzureichende Sicherheiten von den Banken genannt, danach folgten eine zu geringe Eigenkapitalausstattung der Unternehmen sowie unzureichende Ertragskraft.
Weitere Informationen bei der Betriebsberatung der Handwerkskammer Koblenz,
Tel.: 0261/398-251, Fax: -994, E-Mail: beratung(at)hwk-koblenz.de
HwK Koblenz warnt:
Dubiose Auftragsvermittler versprechen „heiße Luft“ gegen Vorkasse bei der HwK Koblenz
Der Handwerkskammer Koblenz sind in letzter Zeit einige Fälle bekannt geworden, bei denen Auftragsvermittler Handwerksbetrieben gegen eine pauschale Vermittlungssumme von ca. 3.000 Euro lukrative Bauaufträge versprochen haben. Die Gegenleistung wurde jedoch in den seltensten Fällen erbracht oder blieb weit hinter den Erwartungen zurück.
Die Vorgehensweise verläuft nach einem ausgeklügelten System, das Seriosität vermitteln soll. Bauhandwerker werden angerufen und geschulte Mitarbeiter stellen in einem persönlichen Gespräch im Büro des Vermittlers lohnende Bauprojekte in Aussicht. Der Vertrag - meist mit einer längerfristigen Laufzeit - soll direkt vor Ort unterschrieben und die Vorkasse innerhalb kurzer Zeit erfolgen. Nach dem Vertragsabschluss werden den Betrieben in den meisten Fällen keine konkreten Aufträge, sondern nur Bauvorhaben vermittelt, um die sie sich dann bewerben können.
Die HwK Koblenz warnt vor „schwarzen Schafen“ in dieser Branche und gibt folgende Tipps für den Umgang mit Auftragsvermittlern:
Misstrauen ist angebracht, wenn ein potenzieller Auftraggeber über einen Auftragsvermittler in einer völlig anderen Region Handwerksbetriebe für Projekte sucht.
Informationen in allen Fragen zu diesem Thema bei der HwK-Rechtsberatung,
Tel.: 0261/ 398-202, Fax: -983, E-Mail: recht(at)hwk-koblenz.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die novellierten „Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieanwendung in Wohngebäuden vor Ort - Vor-Ort-Beratung“ erlassen. Wie das Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit der Handwerkskammer Koblenz mitteilt, gestattet diese Verordnung erstmalig Handwerksmeistern, die die Fortbildung zum „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ absolviert haben, die energetische Begutachtung von Gebäuden.
Gegenstand der Förderung ist die Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie auf die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht. Welche Gebäude Gegenstand der Beratung sein können und wer als Gebäudeeigentümer diese Beratungen in Anspruch nehmen kann, regeln Ausführungsbestimmungen, über die das HwK-Umweltzentrum die Kammermitglieder individuell informiert.
Die Förderanträge müssen durch den „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ gestellt werden. Dabei darf dieser kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratenen haben. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar). Das Beratungshonorar schließt die notwendigen Ausgaben wie auch die Reisekosten des Beraters ein. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Über die für die jeweiligen Objekttypen und Wohneinheiten zuwendungsfähigen Ausgaben sowie den jeweiligen Bundesanteil informiert ebenfalls das HwK-Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit. Informationen zur energetischen Begutachtung von Gebäuden beim HwK-Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit, Tel.: 0261/ 398-651, E-Mail: zua(at)hwk-koblenz.de
Der Urlaub geht zu Ende, eine Zeit der Erholung und Entspannung. Und dann das: Nicht selten hatten die eigenen vier Wände während der Abwesenheit des Besitzers Besuch von ungebetenen Gästen. Ein tage- oder wochenlang leer stehendes Haus ist trotz aller Maßnahmen bevorzugtes Ziel von Einbrechern. Ihnen das „Handwerk“ zu legen ist Ziel einer neuen Zusammenarbeit von Polizei und Handwerk. Handwerker können sich nach neuesten sicherheitsrelevanten Erkenntnissen schulen lassen und Haus- und Wohnungsbesitzer können sich in so genannten Errichterlisten über Betriebe informieren, die sich auf speziellen Schulungen über die Auswahl und den Einbau neuester mechanischer Sicherheitssysteme informiert haben.
Ziel dieser Zusammenarbeit mehrerer Partner, darunter auch die Handwerkskammer Koblenz, mit den Polizeipräsidien ist die Erstellung der Errichterliste, die das Beratungsangebot für mehr Sicherheit verbessern soll. Diese Liste enthält Namen von Unternehmen, die sicherheitstechnische Nachrüstungen von Fenstern, Türen und sonstigen Hausöffnungen vornehmen können. Da die mechanische Wirkung solcher Anlagen von einer fachgerechten Montage abhängt, müssen die Arbeiten der Handwerksunternehmen einem festgelegten Pflichtenkatalog entsprechen. Eine der Voraussetzungen ist eine Schulung durch akkreditierte Firmen. Die geschulten Handwerksbetriebe werden von der Polizei empfohlen.
Einen Überblick über die akkreditierten Firmen und über Schulungstermine erhalten die Handwerker bei der polizeilichen Kriminalprävention, Tel.: 0261/103-2860, E-Mail: kdkoblenz.praevention(at)polizei.rlp.de oder bei der HwK Koblenz, Tel.: 0261/398-113, Fax: -990, E-Mail: bildung(at)hwk-koblenz.de
Im erweiterten Europa hat Deutschland neue Nachbarn bekommen. Mit den Unternehmen aus den Ländern der größeren Gemeinschaft, die sich für den deutschen Markt interessieren, greift zunehmend auch europäisches Recht in den Alltag deutscher Betriebe. Darauf weist die Betriebsberatung der Handwerkskammer Koblenz hin. Ein Beispiel ist die Unternehmensform „Private Company Limited by Shares“, kurz „Limited“ oder „Ltd.“. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaftsformen innerhalb der EU zugelassen sind. Somit ist es auch deutschen Unternehmen möglich, statt einer „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) eine „Limited Company“ beispielsweise in Großbritannien zu gründen, um mit dieser Auslandsgesellschaft dann in Deutschland tätig zu sein.
Die Limited ist der GmbH ähnlich und wie diese eine Kapitalgesellschaft. Dennoch gibt es zwischen den beiden Rechtsformen gravierende Unterschiede. Eine Ltd. kann schnell, unbürokratisch und kostengünstig errichtet werden. Aber dennoch ist bei der Ltd.-Gründung Vorsicht geboten. Denn sie bringt besondere Pflichten mit sich, aus denen nicht unerhebliche Folgekosten entstehen können. Nach englischem Recht benötigt eine Ltd. einen „Director“ (Vorstand/Geschäftsführer) sowie einen „Company Secretary“ (Schriftführer der Gesellschaft). Letzterer führt das Register der Gesellschaft und steht für behördliche Anfragen zur Verfügung.
Vor- und Nachteile abwägen
Zu den Vorteilen bei der Gründung einer „Private Company Limited by Shares“ gehören: Ihre Umsetzung erfolgt kurzfristig in ein bis zwei Wochen; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich; der Name der Gesellschaft kann grundsätzlich frei gewählt werden, muss aber das Wort „limited“ einschließen; ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht erforderlich; aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU ist sie in allen Mitgliedsländern voll rechtsfähig.
Mögliche Nachteile bestehen darin, dass die meisten Limiteds verpflichtet sind, „Auditors“ (Wirtschaftsprüfer) zur Überprüfung der einzureichenden Bilanzen zu bestellen; das britische Gesellschaftsregister bei Verstößen gegen die Veröffentlichungspflichten hohe Bußgelder verhängt; beim Ignorieren von Mahnungen die Ltd. zwangsweise aus dem Register gelöscht werden kann. Gewarnt werden muss insbesondere vor der Gründung so genannter „Schein- oder Briefkastenfirmen“, die ausschließlich in Deutschland tätig sind. Dabei können unter Umständen erhebliche straf- und zivilrechtliche Haftungsfolgen entstehen.
Fraglich ist auch, ob eine persönliche Haftungsbeschränkung der Gesellschafter vor deutschen Gerichten anerkannt wird. Bei Verletzung der gesetzlichen oder der Sorgfaltspflicht kann eine persönliche Haftung gefordert werden. Der scheinbare Vorteil, kein Mindestkapital bereitstellen zu müssen, kann sich auch als Nachteil erweisen. Es bleiben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Gründung einer Ltd.; auch die Kreditwürdigkeit einer Ltd. ist nicht vergleichbar mit der einer GmbH und die Unklarheit im Haftungsbereich kann potenzielle Geschäftspartner verunsichern.
Ob die Gründung einer Ltd. für Unternehmer vorteilhaft ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich gilt es, eine kompetente und umfassende Beratung durch Spezialisten in Anspruch zu nehmen und nicht vorschnell auf die Vielzahl von Angeboten beispielsweise im Internet, die die Gründung einer Ltd. zum „Schnäppchenpreis“ anbieten, einzugehen. Insbesondere sollten die rechtlichen Besonderheiten bei der Gründung einer Ltd. beachtet und Informationen über das jeweilige Rechtssystem des anderen Mitgliedsstaates, dem die Gesellschaft während ihres Bestehens unterliegt, eingeholt werden. Diesen Service bietet die HwK-Betriebsberatung den Handwerksbetrieben kostenfrei an.
Wie Mitarbeiter zu Kapitalgebern werden können
Die Zahl der Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligung (MAB) im Handwerk nimmt kontinu-ierlich zu. Wenn es für Betriebe angesichts Basel II immer schwieriger wird, an Bankkre-dite zu kommen, kann die MAB eine neue Dimension darstellen.
Allerdings: MAB eignet sich definitiv nicht für Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Ein Positiv-Beispiel: Ein Zimmerermeister beabsichtigt eine größere Halle zu kaufen. Welche Finazierungswege gibt es? Der Meister spricht mit einem seiner langjährigen Mitarbeiter und beide kommen auf die Idee, dass vielleicht der Geselle aufgrund seiner kürzlich erhaltenen Erbschaft finanzielle Unterstützung leisten könnte.
Die MAB kann die Eigenkapitalbasis der Zimmerei stärken. Je nach Ausgestaltung erhält der Betrieb bankenunabhängiges Fremdkapital oder zusätzliches Eigenkapital - oder eine Mischform aus beidem. Zudem fördert die Beteiligung die Motivation des Zimmerergesellen. Allerdings lohnt sich die Beteiligung nur dann, wenn sie für Betrieb und Mitarbeiter gleichermaßen attraktiv ist. Grundlegende Fragen müssen daher vorab geklärt werden, wie beispielsweise: Wer kommt für die Beteiligung in Frage? Woher kommen die finanziellen Mittel, die der Mitarbeiter in das Unternehmen einbringt? In welcher Form soll der Mitarbeiter beteiligt werden? Was geschieht, wenn der beteiligte Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?
Der Zimmerermeister und sein Mitarbeiter entscheiden sich für die Beteiligung in Form eines Mitarbeiterdarlehens. Der Geselle sichert seinen Arbeitsplatz und hat Zinserträge, er hat aber keinen Anspruch auf Erfolgsbeteiligung. Ein Verlustrisiko bleibt dennoch, dies kann durch entsprechende Modalitäten deutlich verringert werden. Der Unternehmer schließt zugunsten seines Mitarbeiters eine Lebensversicherung ab. Die Summe der Ver-sicherung entspricht dem Darlehensbetrag, ebenso ist die Laufzeit der Versicherung identisch mit der des Darlehens. Dem Kauf der Halle stand dann nichts mehr im Wege.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche MAB sind in jedem Fall das gegenseitige Vertrauen und das gemeinsame Erarbeiten einer betriebsindividuellen Lösung. Dafür ist die HwK-Betriebsberatung Partner für die Unternehmen.
Informationen und Kontakt zur HwK-Betriebsberatung,
Tel.: 0261/ 398-251, Fax: -994, E-Mail: beratung(at)hwk-koblenz.de
siehe auch: www.hwk-koblenz.de
Flexible Arbeitszeitmodelle erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Arbeitnehmer bauen dabei „Wertguthaben für erbrachte, aber noch nicht vergütete Arbeitsleistungen“ auf. Dieses Guthaben wird in späteren Zeiten der Freistellung ausbezahlt. Was aber, wenn ein Unternehmen in Insolvenz gerät, dessen Mitarbeiter sich ein Arbeitszeit- oder Altersteilzeitkonto aufgebaut hat?
Zum 1. Juli greift eine neue gesetzliche Regelung, die Unternehmer verpflichtet, diese Wertguthaben abzusichern. Über mögliche Formen informierte die Signal Iduna Gruppe jetzt Geschäftsführer und Vorstände von Kreishandwerkerschaften, Innungen und Fachverbänden im Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz. Dass es hier einen Handlungsbedarf gibt, machen die bundesweit etwa 40.000 Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr, von denen rund 250.000 Mitarbeiter betroffen waren, deutlich.
Bereits seit 1998 mussten Arbeitgeber ihre Mitarbeiteransprüche gegen eine mögliche Insolvenz absichern. In der Praxis wurden die Bestimmungen kaum eingehalten, weil das Gesetz keine Sanktionen vorsah. Für nach dem 30. Juni neu beginnende Arbeitszeitmo-delle reichen nach der neuen Rechtslage Bilanzrückstellungen oder Konzernbürgschaften nicht mehr aus. Der Gesetzgeber verlangt insolvenzsichernde Regelungen, andernfalls können Mitarbeiter den Sicherungsanspruch ihrer Wertguthaben individuell durchsetzen. Für viele mittelständische Unternehmen würde dies eine aufwändige Verwaltung der Arbeitszeitguthaben bedeuten.
Über die zur Signal Iduna Gruppe gehörende Donner Treuhand bietet der handwerksnahe Versicherungs- und Finanzdienstleister gerade für Mittelständler - nach eigenen Angaben als bundesweit erster Anbieter - das neue Absicherungsmodell „ISA“ an. Bei dieser „Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten/ Altersteilzeitkonten“ überträgt der Unternehmer das notwendige Kapital der Donner Treuhand und „entledigt sich dadurch sämtlicher Verwaltungsarbeiten quasi zum Nulltarif“, wie Heinrich Adam Loy, Landesdirektor der Signal Iduna in Frankfurt, bei der Informationsveranstaltung in Koblenz erläuterte. Denn die Kosten des Treuhänders würden in aller Regel aus den Erträgen bestritten, die durch das ausgelagerte Kapital erwirtschaftet werden. ISA sorge sowohl für die sichere Dokumentation der Arbeitszeitkonten als auch für die werterhaltende Anlage des übertragenen Kapitals.
Informationen und Beratung zur Insolvenzabsicherung von Wertguthaben für Arbeitsleistungen bei der HwK-Betriebsberatung, Tel.: 0261/ 398-251, Fax: -994, E-Mail: beratung(at)hwk-koblenz.de
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Ob kommunale, gewerbliche oder private Auftraggeber – die Zahlungsmoral geht immer mehr in den Keller. Jede vierte Betriebsaufgabe im Jahr 2002, so eine offizielle Schätzung, war verursacht durch den Zahlungsverzug der Kunden. Es ist also – je nach Handwerksbranche - nicht zuerst die schlechte Auftragslage, die dem Mittelstand zu schaffen macht. Nur mit guten Informationen über die wirtschaftliche Lage des Geschäftspartners, genauen vertraglichen Regelungen und konsequentem Forderungsmanagement können Betriebe sich absichern, dass es für gute Arbeit auch gutes Geld gibt.
Zahlungen mit dem Hinweis auf angebliche Mängel zu verweigern oder damit den Preis zu drücken, „hat sich mittlerweile zu einem Volkssport ausgewachsen,“ beschreibt Reinhold Horre, Geschäftsführer des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Rheinland-Rheinhessen die aktuelle Lage. Dies gilt für gewerbliche, private, aber auch für kommunale Auftraggeber, wie die Handwerkskammer (Hwk) Koblenz in einer aktuellen Umfrage unter selbständigen Handwerksmeistern und Handwerksverbänden im nördlichen Rheinland-Pfalz ermittelt hat. “Alles muss fristgerecht laufen, die Handwerksarbeit muss ‚1a’ sein. Geht es aber um die Bezahlung, werden diese Werte aufgehoben,“ wird Karl-Heinz Scherhag, Präsident der Hwk Koblenz in einer Pressemitteilung seiner Kammer zitiert.
Ungerechtfertige Kritik an der ausgeführten Arbeit, Budgetknappheit, übermäßig bürokratische Verfahrensweisen oder kranke Sachbearbeiter, deren Abwesenheit bei ansonsten zuverlässig zahlenden Kunden den Zahlungseingang verzögert - für Inhaber und Inhaberinnen von Betrieben ist das Problem immer dasselbe: Das Geld bleibt aus. Wenn dann noch eine umfangreiche Lieferung oder Dienstleistung für einen oder gar mehrere Kunden dazu kommt, der selbst Insolvenz anmelden muss, steht der ausführende Handwerksbetrieb unter Umständen selbst vor dem Aus.
Schritt eins: Bank- und Schufa-Auskünfte einholen
Wege das Risiko zu vermindern, gibt es einige. Am Anfang steht die genau Information über die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Dabei empfehlen Kammern, Innungen und Verbände, sich nicht mehr nur auf den guten Leumund im Ort oder der Region zu verlassen. Schufa- oder Bankauskünfte sind sicherer.
Schritt zwei: Kühler Kopf beim Vertragsabschluss
Der Wettbewerb ist hart und die Konkurrenz immer am Ball. Trotzdem ist es nach Auskunft der Rechtsberatungen der Hwk dringend anzuraten, in die Vertragsbedingungen schriftlich auch Absprachen aufzunehmen, die das Ausfallrisiko begrenzen. Kurzfristige Zahlungsziele oder die Vereinbarungen von Abschlagszahlungen können ein wirkungsvolles Instrument sein.
Schritt drei: Leistung vollständig, fehlerfrei und termingerecht
Unverzichtbare Grundlage für den Anspruch auf pünktliche Zahlungen durch den Kunden ist die einwandfreie Arbeit. Sind die Leistungen vollständig, fehlerfrei und termingerecht ausgeführt, nimmt man dem Kunden den Wind aus den Segeln, der „aus gutem Grund“ die Rechnung nicht begleichen will.
Schritt vier: Rechnung vollständig, fehlerfrei und zeitnah
Stellen Sie Ihre Rechnungen zeitnah, also direkt nach Abschluss der Arbeiten, und ohne formale Mängel. Ist die Adresse korrekt und richtet sich an den richtigen Ansprechpartner? Sind alle enthaltenen Leistungen auch tatsächlich alle erbracht worden? Ist die Auflistung der Arbeiten für den Kunden verständlich formuliert? Sind Ausstellungsdatum und Zahlungsfrist genannt?
Schritt fünf: Forderungen konsequent durchsetzen
Wenn das Geld trotz Umsetzung der Schritte eins bis vier nicht kommt, bleiben Sie konsequent und mahnen sie sie schriftlich an. Dabei kann die erste Mahnung ruhig noch freundlich „Erinnerung“ im Titel haben und im verbindlichen, aber klaren Ton gehalten sein. Überwachen Sie ihre Zahlungseingänge kontinuierlich und mahnen Sie nach der gesetzten Frist ein zweites Mal, um dann gegebenenfalls über den Rechtsweg die ausstehenden Forderungen geltend zu machen. Konsequenz und Sachlichkeit erhöhen Ihre Chance, zu Ihrem Geld zu kommen – und den Kunden vielleicht trotzdem zu behalten.
Vertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht,
Mietrecht, Baurecht und vieles mehr sind Bereiche, mit denen Handwerksmeister
und –meisterinnen ständig zu tun haben. Bei den Rechtsberatungsstellen der Handwerkskammern und der Kreishandwerkerschaften gibt es Tipps und praktische Ratschläge.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:
Hwk Koblenz
Rechtsberatung:
Dieter Ehmann
Telefon 0261/398-202
Betriebsberatung:
Stefanie Binge
Telefon 0261/398-248
Hwk der Pfalz, Kaiserslautern
Thomas Felleisen
Telefon 0631/3677-128
E-Mail: recht(at)hwk-pfalz.de
Hwk Rheinhessen, Mainz
Ass. Volker Wiese
stv. Hauptgeschäftsführer
Telefon 06131/9992-32
E-Mail: wiese(at)hwk.de
Hwk Trier
Nicole Schüler
Telefon 0651/207-111
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Dr. Gerhard Müller
Telefon 0651/207-110
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