Morgen Meister!
Begabtenförderung

Begabtenförderung

Begabtenförderung - die Finanzspritze für Leute mit Talent

Stimmt. Meister werden kostet Zeit. Und Geld. Aber es lohnt sich. Auf jeden Fall.
Eine von mehreren Fördermöglichkeiten ist die Begabtenförderung. Bis zu drei Jahre lang können Meisterkurse und damit zusammenhängende Fortbildungen finanziell unterstützt werden. Die Mittel für das Förderprogramm der Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung (SBB) stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Wer, wie und in welchem Umfang gefördert werden kann, darüber finden Sie im folgenden einen Überblick.

Wichtig: Ansprechpartner für Sie zum Thema Begabtenförderung ist die Handwerkskammer, bei der ihr Lehrvertrag eingetragen worden ist.

Wer kann gefördert werden?

Begabte Absolventinnen und Absolventen einer so genannten dualen Berufsausbildung, das heißt einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Absolventinnen und Absolventen kommen für eine Förderung in Frage

• wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben
• oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
• oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
• und bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Was wird gefördert?

Durch Kostenzuschüsse werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Das Spektrum konkreter Fördermöglichkeiten umfasst folgende Bereiche:

  • fachbezogene berufliche Weiterbildungen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung,
  • z.B. Meister, Techniker, Fachwirte
  • Fachübergreifende Maßnahmen, die der Entwicklung folgender Kompetenzen dienen:
  • allgemeine berufliche Kompetenzen
  • soziale Kompetenzen
  • Persönlichkeitsbildung

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

  • Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden.
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten tragen einen Eigenanteil an den Weiterbildungskosten
  • von bis zu 180 Euro pro Jahr.
  • Die maximale Förderdauer liegt bei drei Jahren.

Wer zahlt?

Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Förderrichtlinien Die detaillierten Förderrichtlinien sowie weitere Infos finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de